Die Entwicklungslinie der geschlechtlichen Sittlichkeit

Alle Denkenden sehen, dass die von den Religionen und Gesetzen des Abendlandes aufrecht erhaltenen Begriffe über die Sittlichkeit des Geschlechtsverhältnisses in unserer Zeit eine eingreifende Neugestaltung erfahren.

Wie allen anderen derartigen Umwandlungen stemmt sich auch dieser das Misstrauen der Gesellschaftserhalter entgegen, welches sich auf die Überzeugung gründet, dass dem Menschen die Macht gebricht, selbst die Entwicklung in aufsteigende Richtung zu leiten. Diese Leitung kommt, meinen sie, der transzendenten Vernunft zu, die sich in dem Wirklichen ausdrückt und so das Wirkliche vernünftig macht. Die jetzige Ehe ist eine historisch entstandene Wirklichkeit und folglich auch vernünftig. Die historische Kontinuität – und religiöse und ethische Bedürfnisse – bedingen die Fortdauer der jetzigen Ehe als unabweisliche Voraussetzung für den Bestand der Gesellschaft.

Die Neuerer lassen die transzendente Vernunft aus dem Spiele. Aber auch sie anerkennen den Zusammenhang zwischen dem Wirklichen und dem Vernünftigen in gewissem Grade, nämlich dass das, was wirklich geworden, auch vernünftig gewesen ist – solange es unter gewissen gegebenen Gesellschaftsverhältnissen und Seelenzuständen am besten den Bedürfnissen der Menschen in irgend einer bestimmten Richtung entsprochen hat. Sie erkennen die Unentbehrlichkeit fester Gesetze und Sitten an, denn nur sie vertiefen die Gefühle zu Quellen von Willensimpulsen, welche stark genug sind, von Handlungen ausgelöst zu werden. Sie begreifen, dass die bewahrenden, die festhaltenden Gefühle für die Seele dieselbe Bedeutung haben, wie das Knochengerüst für den Körper.

Die historische Notwendigkeit hingegen, die darin bestehen sollte, dass die Menschheit Schicksale, die sie selbst nicht bestimmt, abwartet und über sich ergehen lässt, ist für diese Neuerer eine Sinnlosigkeit. Das »historisch Notwendige« ist in jeder Zeit der verwirklichte Wille der der Anzahl oder der Art nach stärksten Menschen, verwirklicht in dem Masse, in dem Natur und Kultur ihrer Machtausübung günstig sind. Diese Neuerer wissen, dass die abendländische Ehe teils aus den stets gleichbleibenden physisch-psychischen Ursachen der Arterhaltung entstanden ist, teils aus historischen Ursachen, die vorübergehend waren, obgleich ihre Wirkungen auf diesem Gebiete wie auf vielen anderen, noch immer fortdauern. Sie wissen, dass von allen Schöpfungen des Gesellschaftslebens die Ehe die zusammengesetzteste, die verletzlichste, die bedeutungsvollste ist; und sie begreifen darum, dass Entsetzen die Mehrzahl ergreifen muss, wenn jemand an das Heiligtum so vieler Generationen Hand anlegt.

Aber – sie wissen auch, dass Leben Umwandlung ist; dass jede Umwandlung ein Absterben früher lebenstauglicher Wirklichkeiten und eine Bildung neuer solcher bedeutet. Sie wissen, dass sich dieses Absterben und diese Neubildung niemals gleichförmig vollziehen; dass Gesetze und Sitten, die sich jetzt für die Höherstehenden als lebenshemmend erweisen, für die Mehrzahl noch lebensfördernd sind und darum auch so lange bestehen müssen, wie sie diese ihre Eigenschaft bewahren. Aber sie wissen auch zugleich, dass durch die wenigen Höherstehenden – diejenigen, deren Bedürfnisse und Kräfte die veredeltsten sind – auch den Vielen schliesslich ein höheres Dasein zuteil wird. Die Voraussetzung aller Entwicklung ist, sich nicht mit dem Seienden zu begnügen, sondern den Mut zu der Frage zu haben, wie alles besser werden könnte, und das Glück, im Denken oder Handeln eine richtige Antwort auf diese Frage zu finden.

Die Unzufriedenheit der Höchststehenden mit den Widersprüchen zwischen ihren erotischen Bedürfnissen und der Form für deren berechtigte Befriedigung ruft nun Angriffe auf die Ehe hervor, die doch ihren eigenen Grosseltern noch genügte, wie sie unzähligen Zeitgenossen genügt. Diese Menschen wissen wohl, dass ihre Unzufriedenheit die Ehe nicht zerstören wird, so lange die Seelen- und Gesellschaftszustände fortdauern, die sie aufrecht erhalten. Aber – sie wissen auch, dass ihr Wille allmählich Seelen- und Gesellschaftszustände umgestalten wird. Und sie sehen schon auf der Hemisphäre der Seele Zeichen und Wunder, die die Erfüllung der Zeit künden.

Die Neuerer glauben nicht, dass die Missverhältnisse und Widersprüche, die mit den natürlichen Bedingungen der Arterhaltung unauflöslich verbunden sind, durch irgendwelche Gesetze aufgehoben werden können. Und weil sie einsehen, dass vollkommene Freiheit ein Begriff ist, der nur mit vervollkommneter Entwicklung zusammenfällt, sehen sie auch ein, dass neue Formen oft nicht nur Freiheitserweiterungen, sondern auch bisher unbekannte Freiheitseinschränkungen mit sich bringen.

Was sie wollen, das sind solche Formen, die, ob sie nun die Handlungsfreiheit einschränken oder erweitern, einen für das Individuum und das Menschengeschlecht lebenssteigernden Gebrauch der erotischen Kräfte fördern. Sie hoffen nicht, dass die neue Form fertig dastehen werde, ebensowenig wie sie erwarten, dass alle Menschen dafür fertig sein werden. Aber sie hoffen, die höheren Bedürfnisse zu nähren, die reicheren Kräfte zu wecken, die schliesslich die neue Form auch für die Mehrzahl notwendig machen werden. Diese Hoffnung befeuert ihr zielbewusstes Streben, das von der Gewissheit geleitet wird, dass die persönliche Liebe der höchste Wert des Lebens ist, sowohl unmittelbar für den einzelnen selbst, wie mittelbar für die neuen Leben, die seine Liebe schafft.

Und diese Gewissheit breitet sich von Tag zu Tag rings in der Welt aus.

Ohne an eine übermenschliche Vernunft zu glauben, die die Entwicklung leitet, muss doch jeder an eine in-menschliche glauben, an eine Triebkraft, die die jedes besonderen Volkes ebenso sehr übertrifft, wie die des Organismus die des Organs. Diese Vernunft wächst, je mehr die Einheit der Menschheit sich consolidiert. Immer weniger kann das eine Volk seine Eigenart vor dem Einflusse des anderen bewahren. Und dies zeigt sich nun besonders deutlich auf dem Gebiete der Erotik. Während nordische und angelsächsische Ideen über die geschlechtliche Sittlichkeit in der romanischen Literatur aufblitzen, sind romanische Gesichtspunkte der Liebe teilweise für die Meinungen bestimmend, die man im Norden als »die neue Unsittlichkeit« bezeichnet.

So fliegen zwischen Land und Land Schiffchen aus Gold und Schiffchen aus Stahl, die den bunten, feinen Einschlag des Gegenwartsbewusstseins durch Faden um Faden der starken Kette ziehen, die aus den Gesetzen und Sitten der verschiedenen Völker gebildet ist. Das Folgende ist zum Teil eine Zeichnung des neuen Musters, das von dieser Webekunst gebildet ist, zum Teil enthält es einige in dieses Muster eingefügte neue Motive.

Diejenigen, welche die Monogamie als das einzige Ziel der geschlechtlichen Sittlichkeit und als die einzige berechtigte Form der persönlichen Liebe betrachten, meinen damit nicht die scheinbare Monogamie, die das Gesetz vorschreibt, aber die Sitten umgehen. Sie meinen die wirkliche Monogamie: ein einziger Mann für eine Frau während der Lebenszeit dieses Mannes; eine einzige Frau für einen Mann während der Lebenszeit dieser Frau, und ausserhalb dessen vollständige Enthaltsamkeit. Als Entwicklung erkennen sie nur eine immer vollere Verwirklichung dieses Ideals an; in der Tendenz der Gegenwart, mehrere Entwicklungslinien anzunehmen, sehen sie nur Verfall – und in diesem Sinne wird das Wort Monogamie in diesem Buche gebraucht werden.

Die Bekenner des Lebensglaubens hingegen sehen die Ideale des Menschen als Ausdrucksformen für die Steigerung seiner Lebensbedürfnisse an. Ideale, die einstmals ein Ansporn zur Entwicklung waren, werden so zu ihrem Hemmnis, sobald die Lebensbedürfnisse neue Formen verlangen, die von dem herrschenden Idealismus nicht gutgeheissen werden. Nur wer an übersinnliche, gotteingegebene Ideale glaubt, stellt sie für alle Naturen und alle Zeiten auf. Der Evolutionismus hingegen weiss, dass niemals alle Wesen, die wir mit einem Worte das Menschengeschlecht nennen, die aber in Wirklichkeit fast ebensovielen verschiedenen Geschlechtern angehören wie die Tierwelt, einem und demselben Ideal gehuldigt haben oder huldigen können. Ja, sie freuen sich, dass sich die Menschheit nicht durch einen einzigen Glauben, eine einzige Sitte, ein einziges Ideal gleichformen lässt, weil sie in der Mannigfaltigkeit des Lebens einen grossen Teil seines Wertes sehen. Sie meinen, dass schon dies Grund genug ist, allmählich den einzelnen innerhalb derselben Zeit und demselben Volke die Freiheit zu geben, die, historisch gesehen, demselben Volke zu verschiedenen Zeiten zuerkannt wird, oder ethnographisch gesehen, verschiedenen Völkern zur selben Zeit: die Freiheit nämlich, innerhalb gewisser Grenzen selbst die Form seines geschlechtlichen Lebens zu wählen. Und dies um so mehr, als die geographischen, klimatischen, historischen und ökonomischen Verschiedenheiten zwischen den Seelen ebenso gross sind, wie zwischen Völkern und Zeiten, und das, was den Bedürfnissen und der Kraftentwicklung des einen entspricht, folglich nicht der des anderen entsprechen kann.

Nichts ist weniger bewiesen, als dass die Monogamie die für die Lebenskraft und die Kultur der Völker unentbehrliche Form des Geschlechtslebens ist. Weder die Geschichte noch die Ethnographie brauchen gegen eine Behauptung ins Treffen geführt zu werden, die sich genügend durch die Tatsache widerlegt: dass die Monogamie in dem eben erwähnten strengen Sinne selbst bei den christlichen Völkern noch niemals Wirklichkeit gewesen ist – ausser für eine verschwindende Anzahl von Menschen; dass alle die Fortschritte, die man der christlichen Kultur zuschreibt, sich vollzogen haben, während die Monogamie wohl Gesetz, aber die Polygamie Sitte war. In der Zeit, die rhetorisch die »der Tugend und Manneskraft« genannt wird, in der nordischen Heidenzeit, herrschten die Gesetze und Sitten, von denen man jetzt – nach weiterer tausendjähriger christlicher Kultur des Gefühlslebens – meint, dass sie die Auflösung der Gesellschaft nach sich ziehen würden! Unsere ausgezeichneten Vorväter, deren Moral in so hohem Grade die unsere überstrahlt haben soll, waren alle in bürgerlichen Ehen geboren, in einem Heim erzogen, wo die Buhlerin nicht selten am selben Herde mit der Gattin lebte, und wo diese letztere aus äusserst unbedeutenden Anlässen verstossen werden oder auch selbst Scheidung verlangen konnte. Ja, zuweilen waren diese Väter Kinder einer »freien Liebe«, die ihr Nest in der Wildnis gebaut, wenn der Muntmann die gesetzliche Vereinigung eines Liebespaares gehindert hatte! Dass die katholische Kirche die unlösbare Ehe einführte, hinderte nicht, dass unser schwedisches Volk im Mittelalter an den Rand des Unterganges kam. Das Frankreich des achtzehnten Jahrhunderts dürfte hingegen wohl kaum jemand wegen seiner monogamischen Sittlichkeit rühmen. Aber es bewahrte dessenungeachtet Lebenskraft genug, mit seiner ökonomischen, geistigen und militärischen Macht Europas Geschichte zu entscheiden. Ja, der Kern des französischen Volkes besitzt trotz seiner erotischen »Unsittlichkeit« immer noch grosse Gesundheit und Zähigkeit, und vortreffliche bürgerliche Tugenden und Arbeitskräfte.

Die so eifrig beteuern, dass die Monogamie und die Unlösbarkeit der Ehe das Dasein der Völker entscheiden, wissen wenig von der Vergangenheit und der Gegenwart der Völker, oder sie vergessen ihre Einsicht über ihrer Absicht: dass Europas weisse Menschheit – und ihre sittlichen Ideale um 12 Uhr Mittag des heutigen Tages – überall und für immer die Norm für die Sittlichkeit und für den Glauben des ganzen Menschengeschlechts feststellen soll!

Was sich hingegen beweisen lässt, ist: dass die Lebenskraft eines Volkes in erster Linie von der Fähigkeit und der frohen Willigkeit seiner Frauen abhängt, lebenstaugliche Kinder zu gebären und zu erziehen, sowie von der Fähigkeit und dem frohen Willen seiner Männer, das Dasein des Volkes zu verteidigen. Ferner hängt sie von der Arbeitslust des ganzen Volkes ab und von seiner Fähigkeit, Wohlstand für sich selbst und Werte für die ganze Menschheit hervorzubringen, und schliesslich von dem Willen des Einzelnen, eigene Ziele zu opfern, wenn das allgemeine Wohl es erheischt.

Was sich weiter beweisen lässt, ist: dass wenn ein Volk seine Kräfte in geschlechtlichen Ausschweifungen verbraucht, dies oft verhindert, dass das Volk die erwähnten Bedingungen für seine Fortdauer erfüllt und seinen Untergang herbeiführt.

Aber damit ist nicht auch bewiesen, dass ein Volk untergeht, wenn es die Formen des Geschlechtslebens nach einer neuen Erkenntnis der vernünftigsten geschlechtlichen Sitten ändert.

Die Monogamie siegte durch viele Ursachen, vor allem durch die Erfahrung, dass sie viele Vorteile brachte. Sie verringerte die Kämpfe der Männer um die Frauen und sparte so ihre Kräfte für andere Ziele; sie spornte zur Arbeit für die Nachkommenschaft an; sie entwickelte die Schamhaftigkeit und Zärtlichkeit innerhalb der geschlechtlichen Verbindungen und hob so mit der Stellung der Frau auch ihre Bedeutung für die Erziehung der Kinder; sie bot diesen und ihr selbst Schutz vor der Willkür des Mannes; sie entwickelte durch das Familienleben Selbstbeherrschung und Zusammenwirken. Dass die Gatten aufeinander angewiesen waren, führte zum Wohlwollen gegeneinander. Die Machtvollkommenheit des Mannes wurde durch Verantwortlichkeitsgefühl und Beschützerfreude veredelt; die Abhängigkeit der Frau durch Zuneigung und Treue. Diese wurde durch die Furcht vor der besitzrechtlichen Eifersucht des Mannes gestärkt, durch seinen Anspruch zu wissen, dass sein Eigentum sich auf seine eigenen Kinder vererbte; durch Religionen, nach denen die Einmischung von fremdem Blute in den Stamm ein Verbrechen war; durch die Hoffnung des Christentums auf ein Zusammensein jenseits des Erdenlebens; durch die gemeinsamen Kinder, für die sich im Laufe der Entwicklung das Zärtlichkeitsgefühl vertiefte. Und diesen sitten- und seelenveredelnden Einfluss übt die Monogamie noch jetzt aus. Es könnte also den Anschein haben, als müsste diese Anerkennung, die man schon der unvollkommenen Monogamie zollen muss, diejenigen jeder weiteren Beweispflicht entheben, welche behaupten, dass die richtige Entwicklung der geschlechtlichen Sittlichkeit nur durch eine immer vollständigere Monogamie gesichert werden kann. Aber diese vergessen, dass die monogamische Ehe, die schon lange vor dem Christentum Sitte war, von der Stunde an, in der die Kirche sie als einzige Form der geschlechtlichen Sittlichkeit verkündete, der echten Sittlichkeit ebensoviel geschadet wie genützt hat.

Mit einem gewöhnlichen Gedankensprung kam man dann zu der Schlussfolgerung, dass die gewaltige Kulturentwicklung, die sich während der Alleinberechtigung der monogamischen Ehe vollzog, ohne diese unmöglich gewesen wäre. Und so wurde sie einfach als unentbehrliche Voraussetzung jeder höheren Kultur hingestellt!

Der Kern der jetzt immer häufiger entbrennenden Sittlichkeitsdiskussionen ist die Prüfung, ob die freie Ehe oder die unlösbare Liebe den relativ höheren Wert für die echte geschlechtliche Sittlichkeit hat.

So lange der Mensch sich vollkommen geschaffen, dann gefallen und in ewigen Kampf zwischen Geist und Fleisch versetzt glaubte, konnte kein Zweifel an dem unbedingten Wert des christlichen Sittlichkeitsideals auftauchen. Selbst diejenigen, welche, um es zu erreichen, am härtesten kämpfen mussten, selbst die im Kampfe Besiegten bekannten sich als Sünder, in dem Masse, in dem das Fleisch den Sieg über den Geist davontrug. Erst der Evolutionismus hat dem Menschen den Mut gegeben, die Frage aufzuwerfen, ob er nicht auch »sündigen« kann, wenn der Geist über das Fleisch siegt; ob nicht die Ehe um der Menschen willen da ist, nicht diese um der Ehe willen; den Mut schliesslich, das Recht der Gegenwart auf immer allseitigere Erfahrungen über die der Entwicklung der Menschen günstigsten geschlechtlichen Sitten zu vertreten. Denn »die Idee der Ehe« ist für sie keine andere, als die, diese Entwicklung zu begünstigen. Aber allseitige Erfahrungen können nicht gewonnen werden, so lange Religion und Gesetz eine einzige Sitte als die rechte erklären und dadurch alle anderen hart verurteilt oder erschwert werden – sowie sie mit ernster Offenheit hervortreten – während man die heimlichen Vergehungen gegen das Ideal der Monogamie duldet oder sogar begünstigt. Gewiss hat die Feststellung dieses Ideals so manchen angefeuert, es zu verwirklichen zu trachten; ja selbst die Heuchelei ist eine mittelbare Ehrenbezeugung, die seinem Werte gezollt wird. Aber diese Festigkeit gefährdet eine fortschreitende Entwicklung.

In Beziehung auf die Ehe, wie in allen anderen Beziehungen, ist das Luthertum die Halbheit, die Brücke zwischen zwei folgerichtigen Weltanschauungen: der katholisch-christlichen und der individualistisch-monistischen. Und Brücken sind dazu da, dass man hinübergeht, nicht dass man darauf stehen bleibt.

Keiner unserer »unsittlichen« Schriftsteller hat stärker als Luther die Macht des Geschlechtslebens betont. Er betrachtet Keuschheit ohne Ehe als undenkbar. Er sieht in der Ehe das von Gott gegebene Mittel, das Verlangen zu stillen, wie in der Nahrung das von Gott gegebene Mittel, den Hunger zu stillen. Aber ebensowenig wie der Mensch diesen letzteren durch Diebstahl stillen darf, darf er das erstere durch Unzucht stillen. Dagegen wäre nichts einzuwenden, wenn man nicht jedes Verhältnis ausserhalb der Ehe Unzucht genannt hätte, während Zucht sich mit jeder Art von Ehe deckte!

Luther wusste mancherlei von der Natur, als er lehrte, dass der Mensch ausserhalb der Ehe wohl seine Handlungen unterdrücken könne, nicht aber seine Gedanken und Begierden. Er wusste hingegen nichts von jener Schöpfung der Kultur, die Liebe heisst. Und darum wusste er auch nicht, dass ganz derselbe Satz, den er gebrauchte, um gegen das Cölibat zu sprechen, sich auch gegen die Ehe anwenden lässt. Denn ebensowenig wie das Keuschheitsgelöbnis an und für sich wirkliche Reinheit mit sich bringt, ebensowenig vermag das Treugelöbnis wirkliche Treue hervorzurufen. Diese kann nur entstehen, wenn Ehe und Liebe gleichbedeutende Begriffe werden. Der Ideeninhalt von Luthers Ehekampf war nicht ein höherer Ehebegriff als der der katholischen Kirche, sondern er bestand nur darin, den Klosterleuten und den Männern der Kirche die Ehe wiederzugeben. Man hat ihm den protestantischen Pfarrhof zu danken, und damit einen grossen Einsatz für die Poesie des Landlebens, für Volksbildung, für die Hervorbringung grosser Geister und – mittelbar – auch für die Heranbildung leidenschaftlicher Freidenker! Die lutherische Ehelehre hingegen ist keines Dankes wert, da sie – wie der Protestantismus in seiner Gesamtheit – in einem unlösbaren Widerspruche stecken blieb. Anstatt in dem Geiste Christi und der katholischen Kirche, an der Unlösbarkeit der Ehe festzuhalten und das Ertöten der Sinnlichkeit zu fordern, wenn der Friede der Seele es erheischte, wurde Luther, dadurch, dass er die Macht des Naturtriebs anerkannte, in Konzessionen hineingezwungen, die bis zu der – ganz bibelentsprechend – gutgeheissenen Doppelehe gingen. Für die grobe Auffassung der Reformationszeit bedeutete eine persönlich wählende Liebe nichts. War die Ehe nur vom natürlichen Gesichtspunkt aus möglich, so konnte sie mit jedwedem geschlossen werden, ja, der echten Frömmigkeit dünkte es höher, sie ohne die irdische Liebe einzugehen, die die Liebe zu Gott beeinträchtigte. Die lutherische Ehelehre machte Gott »nachsichtig« gegen all die Unreinheit, die das Geschlechtsleben innerhalb der weissgetünchten Gruft der Ehe einschloss. Er hat vor all den Frauenmorden, die das Gebot der Fruchtbarkeit mit sich brachte, ein Auge zugedrückt; vor all den lebensunfähigen Kindern, die in unzusammengehörigen und unreinen Ehebündnissen zur Welt kamen. Er hat alle aus den niedrigsten Beweggründen, unter den unnatürlichsten Verhältnissen geschlossenen Bündnisse »geheiligt«: Bündnisse zwischen einem kranken und einem gesunden, einem alten und einem jungen, einem willigen und einem unwilligen Teil, oder zwischen zwei unwilligen, von der Familie Zusammengekuppelten. Und immer noch wird solchen »christlichen Ehebündnissen« Gottes Segen und das Gebot der Fruchtbarkeit und Untertänigkeit des Weibes verkündigt. Dieser Ehelehre sowie ihren unbewussten Wirkungen fallen noch unzählige Frauen zum Opfer; ihr ermatteter Schoss ist ein karges Erdreich für das neue Geschlecht; ihre unterjochten Seelen eine zerbrochene Stütze für das Wachstum neuer Willen. Auf eine Frau mit der Entschlossenheit zur Selbstverteidigung kommen Tausende, die ihre Kinder mit Widerwillen empfangen haben und empfangen. Auf eine Gattin, der die zaghafte Bitte der Liebe begegnet, kommen Tausende, die in dem Gefühl ihrer Erniedrigung ihren Gläubigern das Recht bewilligen, das die lutherische Ehelehre und der christliche Untertänigkeitsbegriff einprägen. Aber auch innerhalb der lutherischen Kirche zeigt sich die Macht der Zeit. Es treten jüngere Männer hervor, die den Grundsatz verfechten, dass Liebe da sein muss – nicht nur im Trauungsformular von Liebe gesprochen zu werden braucht – wenn die Ehe als sittlich angesehen werden soll. Und wahrscheinlich machen die neu-protestantischen Verkünder der Liebe ihren Einfluss geltend, eine Anzahl widriger Ehestiftungen zu verhindern. Aber es fällt weder ihnen noch ihrer Gemeinde ein, ein aus den niedrigsten Beweggründen getrautes Ehepaar mit Missachtung zu behandeln. Wenn hingegen zwei junge, gesunde, nur durch ihre Liebe vereinte Menschen zusammenwohnen und das Gebot der Fruchtbarkeit erfüllen, dann werden sie durch schimpfliche Behandlung – wenn nicht seitens des jungen Geistlichen selbst, so doch seitens seiner Gemeinde – davon überzeugt werden: dass nur die gesetzgeweihte Geschlechtsverbindung geachtet wird; dass also durchaus nicht der Ernst der persönlichen Liebe selbst, sondern nur der gesellschaftliche Stempel sie dazu befähigt, die sittliche Grundlage für das erotische Zusammenleben zweier Menschen zu bilden! Und wenn ein in einer liebeleeren Ehe unglücklicher Mensch sich befreit, um ein neues Zusammenleben »auf der sittlichen Grundlage der Ehe, der persönlichen Liebe« aufzubauen, dann beeilen sich die Männer der Kirche, die Sittlichkeit der Ehe auf die Grundlage – der Pflicht zu verlegen!

Der Satz von der Liebe als sittlicher Grundlage der Ehe ist also vorderhand nur noch eine Redensart. Seine Verwirklichung war in der protestantischen Welt lange ein strafbares Verbrechen und wird wahrscheinlich noch im Jahre zweitausend als strafwürdiges Vergehen betrachtet werden.

Nach dem Sittlichkeitsbegriff des Lebensglaubens ist also die Ehelehre des Luthertums – sowie die des Christentums überhaupt – in Unsittlichkeit ausgemündet, weil sie ebensowenig das Recht der Gattung auf die besten Lebensbedingungen schützt, als sie dem einzelnen das Recht zugesteht, seine Liebe nach seiner persönlichen Sittlichkeitsforderung zu verwirklichen. Das Ziel der lutherischen Ehe war, mit oder ohne Liebe Mann und Weib zu paaren, als gegenseitige Sittlichkeitsmittel, als Kindergrosszieher für die Gesellschaft, und zugleich um den Mann als Familienversorger festzuhalten. Dadurch, dass die Kirche rücksichtslos dieses Ziel verfolgte, ist es ihr wohl gelungen, die Sinnlichkeit einzudämmen, nicht aber sie zu läutern, – das Verantwortlichkeitsgefühl zu entwickeln, nicht aber die Liebe. Sie hat so nur den Rohstoff zu einer höheren Sittlichkeit grob zugehobelt. Das Grobgehobelte dürfte jetzt noch das im allgemeinen Verwendbarste sein. Aber ihrer werden immer mehr, die sich nach feineren Geräten sehnen.

Der neue Sittlichkeitsbegriff erwächst aus der Hoffnung, dass das Menschengeschlecht der Steigerung zu immer grösserer Vollkommenheit fähig sei. Die Formen des Geschlechtslebens, die dieser Steigerung am besten dienen, müssen also die Norm der neuen Sittlichkeit werden. Aber da die Art eines Verhältnisses nur durch seine Folgen bestimmt werden kann, wollen die Bekenner des Lebensglaubens auch auf dem Gebiete des Geschlechtsverhältnisses wie auf dem strafrechtlichen Gebiete das »bedingte« Urteil anwenden. Erst das Zusammenleben kann über die Sittlichkeit eines Zusammenlebens entscheiden – mit anderen Worten, über seine Fähigkeit, das Dasein der Zusammenlebenden und das der Generation zu steigern. Folglich kann keinem ehelichen Verhältnis im Vorhinein die Weihe erteilt und auch nicht – mit gewissen, die Kinder betreffenden Ausnahmen – abgesprochen werden. Jedes neue Paar muss – welche Form es auch für sein Zusammenleben gewählt hat – erst selbst dessen sittliche Berechtigung erweisen.

Dies ist die neue Sittlichkeit, die heute von denselben Seelen unsittlich genannt wird, die Luther bei seinem Auftreten als unsittlich verdammten. Ein Urteilsspruch, der in der katholischen Welt wiederholt wird, wo noch »auf den unzüchtigen Mönch« dieselben Schmähungen gehäuft werden, wie in den lutherischen Gemeinwesen auf die Anhänger der »freien Liebe«. Für Luthers jetzige »freisinnige« Nachfolger handelt es sich auf diesem Gebiete wie auf dem des Glaubens darum, dass sie entweder umkehren oder vorwärts gehen müssen. Zurück zu dem festen Boden der unbedingten Autorität oder hinüber über die Brücke der freien Prüfung in das unerforschte Land des voll-persönlichen Glaubens; zurück zur unauflösbaren Ehe oder über die Brücke des Ehezwangs vorwärts zu dem Rechte der Liebe. Der gerade Weg eines folgerichtigen Denkens lässt keine dritte Möglichkeit zu.

Die Ehelehre der Neuprotestanten ist schon viel weniger folgerichtig als die Luthers. Mit ihm erkennen sie das Recht der Sinnlichkeit in der Liebe an, mit ihren Zeitgenossen das Recht der Liebe im Menschenleben. Aber wenn sie dann beiden die Grenzen ziehen, bleiben sie in Unnahbarkeiten stecken.

Nicht weil sie innerhalb wie ausserhalb der Ehe Beherrschung verlangen. Alle Vorbereitung zu einer schliesslichen Lebenssteigerung bringt vorübergehende Lebenshemmungen mit sich. Sondern weil die Beherrschung, die sie fordern, so umfassend ist, dass sie in hohem Grade lebenshemmend wird, ohne eine entsprechende, schliessliche Lebenssteigerung herbeizuführen. Sie beschränken nämlich das geschlechtliche Moment in der Liebe auf die Aufgabe, die Gattung fortzupflanzen, und die Liebe im Menschenleben auf ein einziges Verhältnis. Jene Ehegatten, welche die Verantwortung für ein neues Leben nicht auf sich nehmen sollen, wollen oder können, werden so zum Zölibat in der Ehe verurteilt, und die Gatten, welche einmal ihre Ehe auf Liebe gegründet haben, müssen sie auch ohne Liebe fortsetzen.

Aber diese Forderungen sind rücksichtsloser gegen die menschliche Natur als der Zwang, den Luther bekämpfte. Das vollkommene Zölibat ist leichter als das eheliche. Die Forderungen der Seele sind stärker als die der Sinne. Dies dürfte jedoch kein Hindernis für die Aufstellung der strengen Forderungen sein, wenn diese wirklich einem geschlechtlich höheren Dasein förderlich wären. Aber nur der von der Wirklichkeit des Lebens Wegsehende – und der Christ ist gewöhnlich ein solcher Wegsehender – kann die persönliche Liebe als Grundlage der geschlechtlichen Sittlichkeit aufstellen und zugleich ihr Recht innerhalb der oben erwähnten Grenzen der Sittlichkeit einsperren.

Denn so wie die Kultur jetzt die persönliche Liebe entwickelt hat, ist diese so zusammengesetzt, so umfassend und eingreifend geworden, dass sie nicht nur an und für sich – unabhängig von der Arterhaltung – einen grossen Lebenswert bildet, sondern auch alle anderen Werte hebt oder herabmindert. Sie hat neben ihrer ursprünglichen eine neue Bedeutung bekommen: die Flamme des Lebens von Geschlecht zu Geschlecht zu tragen. Niemand nennt jemanden unsittlich, der – in seiner Liebe getäuscht – davon absteht, in einer Ehe die Gattung fortzupflanzen; auch jene Gatten wird man nicht unsittlich nennen, die in ihrer durch die Liebe glücklichen Ehe verbleiben, obgleich dieselbe sich als kinderlos erwiesen hat. Aber in beiden Fällen folgen diese Menschen ihrem subjektiven Gefühl auf Kosten des künftigen Geschlechts und behandeln ihre Liebe als Selbstzweck. Das in diesen Fällen den einzelnen auf Kosten der Gattung schon zuerkannte Recht wird sich immer mehr erweitern, in dem Masse, in dem die Bedeutung der Liebe zunimmt. Hingegen wird die neue Sittlichkeit von der Liebe eine immer grössere freiwillige Rechtseinschränkung in den Zeiten, wo ein neues Leben es erheischt, verlangen, sowie einen freiwilligen oder notgedrungenen Rechtsverzicht, neue Leben unter Bedingungen zu zeugen, die dieselben minderwertig machen würden.

Die Ehelehre des Neuprotestantismus, wie die Tolstois, beruht im letzten Grunde auf dem asketischen Misstrauen gegen das Geschlechtsleben. Keiner von ihnen nimmt an, dass dessen sinnliche Seite anders veredelt werden könnte, als indem man sie ausschliesslich in den Dienst der Arterhaltung stellt. Dieser Gesichtspunkt ist zuletzt der entscheidende für alle christlichen Sittlichkeitsbegriffe. Das Christentum wird von der Gewissheit getragen, dass das Ziel von des Menschen Erdenleben seine Entwicklung als Ewigkeitswesen ist. Darum kann keine seiner Lebensäusserungen Selbstzweck sein, sondern muss einem höheren Ziele dienen als dem irdischen Leben und Glück des einzelnen, ja sogar des Menschengeschlechtes.

Aber indem man die Grundlage der geschlechtlichen Sittlichkeit in ein überirdisches Dasein verlegte, beraubte man sie ihres Zusammenhanges mit der Arterhaltung und geriet so in Widerspruch mit sich selbst. Dies ist die Ursache, warum es dem Christentume – während es mittelbar für die Vergeistigung der Liebe höchst bedeutungsvoll geworden ist – doch niemals gelungen ist, die Forderungen des einzelnen mit denen der Gattung, die Bedürfnisse der Seele mit denen der Sinne zu versöhnen. Allumfassend wird nur die sittliche Norm, die von dem Glauben bestimmt wird, dass der Sinn des Lebens seine Entwicklung durch die einzelnen zu immer höheren Lebensformen für das ganze Menschengeschlecht ist. Diese Norm hält keine Askese für sittlich, die darauf abzielt, die Seele aus den Banden der Sinnlichkeit zu befreien: dieses grosse Ziel der morgenländischen Askese. Sie nennt nur die Selbstzucht berechtigt, die eine immer grössere Einheit zwischen dem Willen der Seele und dem des Körpers herbeiführt. Eine solche Selbstzucht steht ebenfalls von dem näheren und geringeren Guten um des ferneren und grösseren willen ab. Aber sie findet dieses Gute auf dem Gebiete der Liebe wie auf jedem anderen in einer immer seelenvolleren Sinnlichkeit oder einer immer sinnlicheren Beseeltheit, nicht in der von Sinnlichkeit immer mehr befreiten Geistigkeit der Askese. Zu dieser Kapelle der Geistigkeit führt ein Bergpfad, der – wie mühsam jeder Schritt auch sein mag – doch gerade aufs Ziel losgeht. Das seelenvoll-sinnliche Dasein hingegen ist eine Zelle, zu der ein Labyrinth führt. Jeder Schritt ist da weniger mühevoll, aber die ganze Wanderung bringt unvergleichlich grössere Gefahr und Spannung. Dies dürfte der Grund sein, warum sie bis jetzt nur die Stärksten lockt – jene, welche niemals darauf verzichten zu geniessen, denn sie geniessen auch, wenn sie verzichten! Für den, welcher dem letzteren Ziele zustrebt, wird eine einzige Sittlichkeitsnorm einfältig – ganz einfach, weil die Menschen vielfältig sind. Geschlechtliche Enthaltsamkeit in den Jugendjahren kann zum Beispiel neun Jünglinge von zehn stärken. Der zehnte kann dadurch in ein Halbtier verwandelt werden, das, obgleich er vor der Ehe im äusseren Sinne »keusch« gewesen, in dieser eine Roheit oder Verdorbenheit an den Tag legen kann, die die Frau auf seinen Standpunkt herabzieht oder einen Abgrund zwischen ihnen auftut. Ausschliesslich sinnliche Geschlechtsverbindungen können in neun Fällen von zehn die Frau wie den Mann geringer machen. Im zehnten Falle kann sich eine solche Verbindung zu einem lebensentscheidenden Gefühl vertiefen, und die Ehe, zu der es führt, besitzt grössere Glücksmöglichkeiten als die so manches jungen Paars, das die seine in der Ordnung schliesst, die als die einzige glückverheissende angesehen wird. So ist es in einem Fall von zehn möglich, dass die Liebe, für die ein junger Mann sich bis zur Ehe rein bewahrt hat, wirklich die persönliche Liebe ist. In neun Fällen ist sie es nicht, sondern im Gegenteil die unpersönlichste aller Arten von Liebe. So ist es in neun Fällen von zehn denkbar, dass solche Enttäuschungen durch das Pflichtgefühl so getragen werden können, dass die Persönlichkeit dabei wächst. Im zehnten wieder führt das Verharren im Irrtum zum Untergang der Persönlichkeit.

Aber diejenigen, welche die vollkommene Reinheit vor der Ehe und die persönliche Liebe in der Ehe mit vollem Rechte zur Norm der Sittlichkeit machen, sollten sich auf Grund unzähliger solcher und ähnlicher Erfahrungen entschliessen, jeden selbst entscheiden zu lassen, wie diese Reinheit vor wie nach der Ehe am besten erreicht wird, und welchen Inhalt diese persönliche Liebe haben soll. Entweder darf sie nichts weder für noch gegen die Heiligkeit der Ehe bedeuten. Oder wenn sie bei der Schliessung der Ehe ihre Heiligung bedeuten soll, dann muss ihr diese Bedeutung auch während der Fortdauer der Ehe zukommen. Aber nur das Individuum selbst weiss, wie lange seine Ehe durch persönliche Liebe heilig verbleibt, oder wann sie aufgehört hat, es zu sein. Niemandem kann die Pflicht auferlegt werden, in einem unheiligen Verhältnisse zu verharren, und folglich muss der Neuprotestantismus entweder die persönliche Liebe als sittliche Grundlage der Ehe, oder die unbedingte Treue als Ausdruck der sittlichen Persönlichkeit fallen lassen.

Der erotische Monist fragt nicht, ob ein Geschlechtsverhältnis das erste und einzige ist, ehe er ihm Sittlichkeit zuerkennt. Er will nur wissen, ob es derart war, dass es nicht die Persönlichkeiten der Liebenden aus dem Spiele gelassen hat. Ob es ein Zusammenleben gewesen ist, wo »weder die Seele die Sinne, noch die Sinne die Seele betrogen haben«.

Mit diesen Worten hat George Sand den Begriff der neuen Keuschheit gegeben.

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