Fanny Gräfin zu Reventlow über Begehren
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Begehren des Mannes ist nie eine Beleidigung, selbst dann nicht, wenn rein gelegentlich und ohne alle "seelische Beimischung".
Begehren des Mannes ist nie eine Beleidigung, selbst dann nicht, wenn rein gelegentlich und ohne alle "seelische Beimischung".