Hans Eichel über Gehalt
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Wenn ein Regierungsmitglied mehr als drei, vier Sätze braucht, um einem Bürger die eigenen Bezüge zu erklären, dann taugt die Regelung nichts.
Wenn ein Regierungsmitglied mehr als drei, vier Sätze braucht, um einem Bürger die eigenen Bezüge zu erklären, dann taugt die Regelung nichts.