Sprichwort über Recht

  • Unmögliches zu leisten ist niemand verpflichtet.

    Ultra posse nemo obligatur

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Gedanken von Tom Borg zum Zitat

Es gibt Rechtsgrundsätze, die lassen mehr Fragen offen als sie beantworten. »Ultra posse nemo obligatur« ist ein solcher. Er besagt, dass niemand verpflichtet ist, etwas zu leisten, das seine Kraft übersteigt. Unmögliches zu leisten ist niemand verpflichtet.

Das ist ein wichtiger Grundsatz - und doch ist er natürlich nur mit Einschränkung richtig. Denn allzu oft sagt ein Unwilliger »Ich kann nicht« obwohl er es doch könnte, wenn er es denn nur wollte. Und dies ist ein wesentlicher Unterschied zu dem Grundgedanken des »Ultra posse nemo obligatur« der zwar auch neben der objektiven Unmöglichkeit für jedermann das Unvermögen des Einzelnen berücksichtigt, aber letztlich auf ein faktisches Unvermögen abzielt.

Ein »Ich kann nicht« kommt uns oft allzu schnell über die Lippen. Dabei kann der Mensch meistens viel mehr leisten, als er denkt, wenn er nur den guten Willen dazu hat. Das Strafrecht stellt die unterlassene Hilfeleistung sogar unter Strafe. Wenn jemand in Not ist, dann ist jedermann verpflichtet, Hilfe zu leisten. Auch dann, wenn man selbst dabei Nachteile in Kauf nehmen muss.

Das heißt nun nicht, dass jeder sein Leben riskieren und in den Rhein springen muss, um jemanden zu retten. Es heißt aber sehr wohl, dass man seinen neuen Anzug, in dem man unterwegs zu einem Vorstellungsgespräch ist, riskieren muss, wenn ein kleines Kind in einen Teich gefallen ist und zu ertrinken droht. Das Leben eines Menschen ist wichtiger als ein neuer Anzug oder ein Vorstellungsgespräch.

Doch genau an diesem Punkt verursacht der Rechtsgrundsatz »Unmögliches zu leisten ist niemand verpflichtet« heftige Kopfschmerzen wenn es darum geht, das tatsächlich Machbare zu definieren. Sind Menschenleben in Gefahr, so besteht die gesetzliche Hilfspflicht - soweit man dazu befähigt ist. Und das schließt das Hinnehmen von Nachteilen mit ein.

Ein jeder helfe seinem Nächsten

Aktuell strömen Hunderttausende Kriegsflüchtlinge nach Europa und begehren Hilfe weil in ihrer Heimat ihr Leben in Gefahr sei. Wenn dem so ist, dann greift das Strafgesetzbuch mit seinem Verbot der unterlassenen Hilfeleistung die lediglich begrenzt wird durch den Rechtsgrundsatz »Unmögliches zu leisten ist niemand verpflichtet«.

Doch was ist möglich? Wie weit muss der Mensch gehen, um einem anderen das Leben zu retten? Das Asylrecht ist aus gutem Grund unbegrenzt. Gleichwohl hat die Aufnahmefähigkeit eines Landes Grenzen. Doch wo sind diese zu ziehen? Ist die Notwendigkeit, soziale Rechte einschränken zu müssen um die Kosten für die Integration der Flüchtlinge zahlen zu können, ein Grund zur Hilfeverweigerung? Sind wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen ein Grund, Hilfe zum Retten eines Menschenlebens zu verweigern?

Es ist ein Balanceakt zwischen der Pflicht zu helfen und den Grenzen der Leistungsfähigkeit. Dieser wird in der aktuellen Diskussion zur Flüchtlingskrise mit voller Absicht nicht debattiert, denn es käme sofort die Frage auf: Wie weit geht die Verpflichtung zur Hilfeleistung? Was ist zumutbar? Oder konkret gefragt: Ist es zumutbar, dass jeder Bürger auf sein Häuschen, sein Aktiendepot, sein Sparbuch oder seine Lohnabrechnung eine kleine Zwangshypothek eingetragen bekommt, damit der Staat die Kosten der Flüchtlingswelle schultern kann?

Nun könnte man einwenden, dass es soweit natürlich nicht gehen darf und muss. Wenngleich es indirekt aber durchaus so gemeint sein kann. Es geht nicht nur um die Frage: Ist ein schuldenfreies Häuschen wirklich höher zu bewerten als ein Menschenleben? Vielmehr geht es auch um die Frage, welche Kosten indirekt auf ein Asyl gewährendes Land zu kommen. Denn irgendwoher müssen die Gelder ja schließlich kommen.

In einem polemischen Internet-Kommentar hieß es: »Wie kommt es, dass jetzt Gelder für Flüchtlinge vorhanden sind, die vorher für sozialschwache Bürger, Kinder und Rentner nicht vorhanden waren?«

Diese fremdenfeindlich klingende Frage ist im Kern durchaus berechtigt: Wo kommen all die Gelder plötzlich her? Sofern die Regierung nicht den Lotto-Jackpot geknackt hat, kann die Antwort nur lauten: Der eh schon enge Gürtel muss zukünftig noch enger geschnallt werden, oder es werden direkte oder indirekte Schulden gemacht, die zukünftig durch die Bürger zu bezahlen sind. Womit wir wieder beim Häuschen und den vergleichbaren Werten sind.

Und damit stellt sich wieder die Frage nach der Unmöglichkeit zur Hilfeleistung: Wo endet unsere Pflicht zur Rettung eines Menschenlebens? Die moralisch-ethisch korrekte Antwort kann nur lauten: Da wo wir selbst in Lebensgefahr geraten oder uns selbst so nachhaltig schwächen, dass wir Gefahr laufen, selbst die Hilfe anderer zu benötigen.

Das impliziert aber auch, dass eine Hypothek aufs Häuschen zur Finanzierung der Flüchtlingskosten durchaus zumutbar ist, denn es kostet uns nicht das Leben, sondern nur wirtschaftlichen Aufwand. Unmöglich ist das ganz und gar nicht. Lediglich unerwünscht. Aber auch unzumutbar...?

Es ist leicht zu sagen: »Ich kann nicht«. Und es gilt der Grundsatz: »Unmögliches zu leisten ist niemand verpflichtet«. Doch zwischen diese beiden Positionen ist neben dem »Wir schaffen das« auch Platz für sehr viel Streit - bis hin zum Bürgerkrieg der dann uns berechtigen würde, irgendwo als Flüchtling Unterschlupf zu finden...

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