Erasmus von Rotterdam über Freigebigkeit

  • Während seines Lebens aber meint jeder Kaufmannn, Soldat oder Richter, daß er, wenn er nur ein kleines Geldstück von seinem Raube in die Büchse wirft, sämtliche Fehltritte und Vergehen mit einem Male wieder gutgemacht und alle Meineide, alle Unlauterkeiten, alle Schlemmereien, jeden Streit, jeden Mord, jeden Betrug, jede Treulosigkeit, jeden Verrat gleichsam vertragsmäßig gesühnt hat, und zwar so gut gesühnt, daß er sich sogleich wieder berechtigt glaubt, eine neue Reihe von Verbrechen zu begehen.

Erasmus von Rotterdam

niederländischer Humanist

* 28.10.1466 Rotterdam
† 12.07.1536 Basel

 Top