Otto Fürst von Bismarck über Diplomat

  • Die Pflicht des Diplomaten besteht in wechselseitigen und unaufhörlichen Konzessionen.

Otto Fürst von Bismarck

preußisch-deutscher Staatsmann

* 01.04.1815 Schönhausen
† 30.07.1898 Friedrichsruh bei Hamburg

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