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NN

N.N. - die Abkürzung für das lateinische "nomen nescio" bedeutet so viel wie "noch nicht bekannter Name".

Die Abkürzung N. N. wird in Texten und Ankündigungen als Platzhalter für Personennamen verwendet, die zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht bekannt sind oder (noch) zurückgehalten werden. Dies betrifft sowohl Texte, die lediglich als Vorlage dienen, als auch Druckwerke und sonstige Veröffentlichungen mit Ankündigungscharakter.

Das Kürzel wird in diesem Sinne insbesondere verwendet:

  • im akademischen Alltag bei der Ankündigung von Lehrveranstaltungen, die von einem zukünftigen Stelleninhaber abzuhalten sind, auch dann, wenn dieser zwar schon feststeht, aber noch nicht berufen oder eingestellt worden ist; Hiermit wird auf die Erfordernisse und Feinheiten personalrechtlicher Vorgänge und diesbezüglicher Befindlichkeiten Rücksicht genommen.
  • bei Sportveranstaltungen bei der Anmeldung von Teilnehmern, wenn noch nicht klar ist, welcher Sportler (einer Mannschaft oder eines Vereins oder Verbandes) an einem Wettbewerb teilnimmt
  • im Rechtswesen, insbesondere im Zivilprozessrecht, in Schriftsätzen der Parteien des Rechtsstreits als Platzhalter für den Namen eines noch nicht benannten und daher noch zu benennenden Zeugen. Damit wird das Hinzuziehen eines Zeugen geltend gemacht, dessen Identität noch nicht bekannt ist oder noch nicht preisgegeben werden soll.
  • in Organigrammen von Unternehmen und Behörden bei zur Zeit unbesetzten (Plan-)Stellen. Das entspricht der Bezeichnung vacant oder open in englischsprachigen Organigrammen.
  • bei der Veröffentlichung von Schachpartien zuweilen anstelle des Namens eines der beteiligten Spieler, wenn dessen Name nicht (mehr) bekannt ist, zum Beispiel beim öffentlichen Simultanspiel oder bei historischen Partien

Auch bei Zitaten kommt N.N. relativ häufig vor, weil man manche Zitate einfach nicht (mehr) einer bestimmten Person zuschreiben kann, weil diese entweder garnicht bekannt ist oder aber der Ausspruch im Laufe der Zeit zu einer festen Redewendung wurde ohne dass überliefert ist, von wem dieser Ausspruch letztlich stammt oder erstmals öffentlich gemacht wurde.

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