Annette von Droste-Hülshoff über Recht

  • Wer nach seiner Überzeugung handelt, und sei sie noch so mangelhaft, kann
    nie ganz zugrundegehen, wogegen nichts seelentötender wirkt, als gegen das innere Rechtsgefühl das äußere Recht in Anspruch zu nehmen.

Annette von Droste-Hülshoff

deutsche Schriftstellerin

* 10.01.1797 Schloss Hülshoff bei Münster
† 24.05.1848 Meersburg, Bodensee

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