Aurelius Augustinus über Staat
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Wenn der Staat eine Angelegenheit des Volkes ist und es kein Volk gibt, das nicht durch die Übereinstimmung des Rechts geeint wird, das Recht aber dort nicht vorhanden ist, wo es keine Gerechtigkeit gibt, so folgt daraus ohne Zweifel der Schluß, daß da kein Staat vorhanden ist, wo es keine Gerechtigkeit gibt.