Anzeige
Gotthold Ephraim Lessing über Dienstpersonal
Die Prügel, die ein Bedienter von seinem Herrn bekommt, gehören nicht in das Recht der Natur, sondern in das bürgerliche Recht. Wenn sich ein Bedienter vermietet, so vermietet er auch seinen Buckel mit.
Der junge Gelehrte II, 4. (Damis)