Helmuth Graf von Moltke über Befehl

  • Es ist aber die erste Pflicht eines Befehlshabers, dass er befiehlt, dass er nicht die Dinge gehen lässt, wie der Zufall sie führt, und selbstverständlich dass er sich überzeugt, ob und wie seine Befehle ausgeführt werden.

Helmuth Graf von Moltke

deutscher Generalfeldmarschall

* 26.10.1800 Parchim
† 24.04.1891 Berlin

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