Immanuel Gottlieb Kolb über Urteil
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Wenn man einen Menschen bloß lobt und sein Gutes hervorhebt, oder ihn bloß tadelt und sein Schlimmes hervorhebt, so thut man ihm beidemal Unrecht.
Wenn man einen Menschen bloß lobt und sein Gutes hervorhebt, oder ihn bloß tadelt und sein Schlimmes hervorhebt, so thut man ihm beidemal Unrecht.