Johann Wolfgang von Goethe über Anerkennung
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Tadeln darf man keinen Abgeschiedenen;
nicht was sie gefehlt und gelitten,
sondern was sie geleistet und getan,
beschäftige die Hinterbliebenen.
Tadeln darf man keinen Abgeschiedenen;
nicht was sie gefehlt und gelitten,
sondern was sie geleistet und getan,
beschäftige die Hinterbliebenen.