Johann Wolfgang von Goethe über Anerkennung

  • Tadeln darf man keinen Abgeschiedenen;
    nicht was sie gefehlt und gelitten,
    sondern was sie geleistet und getan,
    beschäftige die Hinterbliebenen.

Johann Wolfgang von Goethe

deutscher Dichter

* 28.08.1749 Frankfurt am Main
† 22.03.1832 Weimar

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