-
Ich habe mir für die Einziehung des Lehrgeldes folgendes Verfahren zurechtgelegt: Hat jemand meinen Unterricht genossen, so zahlt er, wenn er einverstanden ist, den von mir geforderten Betrag; wo nicht, so verfügt er sich in einen Tempel, erklärt eidlich, wie hoch er den Wert meines Unterrichts schätzt, und erlegt die entsprechende Summe.