Feiertage sind uns heilig

Doch diese Doppeldeutigkeit wird kaum beachtet, meint Tom Borg

Sollen Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, am Montag mit einem arbeitsfreien Tag "nachgeholt" werden. Dies entspräche kaum dem Sinn eines Gedenktag oder Feiertag. Sie sind keine Urlaubstage, sondern sollten ihrem Zweck entsprechend begangen werden.

Es war schon immer ein Aufreger: Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, freut sich der Arbeitgeber und die Arbeitnehmer ärgern sich. Man spricht von einem "Arbeitgeber freundlichen Jahr". So auch in diesem Jahr wo der 1. Mai und auch der 25. Dezember auf einen Sonntag fallen. Ausgerechnet der 1. Mai, der Tag der Arbeit, so stöhnen einige, fällt auf einen Sonntag.

Nun werden Forderungen laut, dass solche "Feiertage" wie in einigen anderen Ländern "nachgeholt" werden sollen. Damit meint man jedoch nicht den Feiertag als solchen, sondern den damit verbundenen arbeitsfreien Tag. Eine Begründung haben die Protagonisten auch gleich bereit: die Arbeitnehmer können nur so einen dringend benötigten Erholungstag bekommen - und überhaupt, es sei ein per Gesetz deklarierter zu bezahlender Feiertag, der da den Arbeitsnehmern entgeht.

So sagte es auch Linken-Politikerin Sabine Zimmermann der "Saarbrücker Zeitung": "Es kann nicht sein, dass den Arbeitgebern regelmäßig zusätzliche Arbeitstage geschenkt werden, die eigentlich als bezahlte Feiertage den Beschäftigten zustehen." ( focus.de, 23. April 2016)

Nun gehöre ich formaljuristisch weder dem Lager der Arbeitgeber noch dem der Arbeitnehmer an. Ich bin als selbständiger Freiberufler mein eigener Chef und muss selbst sehen, wie ich klar komme.

Doch einen gesunden Menschenverstand wird man in dieser Angelegenheit sicherlich nutzen dürfen - und der sagt ganz klar, dass da einige Leute offenbar etwas gründlich missverstanden haben. Wie es die Bezeichnungen "Feiertag" und "Gedanktag" nahelegen, ist es Sinn und Zweck dieser Tage, gesellschaftlich anerkannt wichtigen Ereignissen oder Anliegen zu feiern oder zu gedenken. Arbeitgeber werden zu Recht gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern für diese Tage frei zu geben, damit sie an den Feiern und Gedenkveranstaltungen teilnehmen können. Dass dieser arbeitsfreie Tag vom Arbeitergeber bezahlt wird, ist ebenso ok wie unstrittig; das haben die Sozialpartner so vereinbart und darin soll nicht gerüttelt werden.

Wenn nun aber die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Beate Müller-Gemmeke, gegenüber der "Saarbrücker Zeitung" meint, dass ein "Nachholen" des 1. Mais als freier Tag wünschenswert sei und dazu als Begründung anführt: "Dann haben Beschäftigte zum einen Zeit für die Kundgebung am Sonntag und können am freien Montag ihre Zeit der Familie widmen." ( focus.de, 23. April 2016) dann geht dies schlichtweg am Sinn des "Tag der Arbeit" vorbei. Kundgebungen ja, doch einen freien Tag für die Familie hatten die Initiatoren dieses Tags nicht im Sinn.

Sind Feiertage noch zeitgemäß?

Hinter dem 1. Mai, wie auch hinter allen anderen Gedenk- und Feiertagen, steht ein tieferer Sinn und Zweck. An solchen Tagen feiert man Etwas oder gedenkt einem Ereignis. Es ist jedoch kein freier Arbeitstag, der einfach so zur Erholung zur Verfügung gestellt wird, sondern ein zweckgebundener "freier" Tag. Wenn Menschen diesen trotzdem zweckentfremden möchten, dann soll es ihr gutes Recht sein. Auch wenn ich mich an meine Schulzeit erinnernd mir einzuwerfen erlaube, dass man als Schüler nicht einfach zuhause bleiben kann, wenn man an einer Klassenfahrt nicht teilnimmt. Dann muss man trotzdem zur Schule gehen, weil die Klassenfahrt eine Schulveranstaltung ist. Ein Tag wie der 1. Mai wurde von Arbeitervereinigungen mühsam erkämpft und sollte üblicherweise eben auch dem Zweck entsprechend verwendet werden.

Nun wäre es natürlich weltfremd zu fordern, dass diejenigen, die nicht an einer 1. Mai Kundgebung teilnehmen, gefälligst zur Arbeit gehen sollten. Es wäre auch organisatorisch in den meisten Betrieben gar nicht möglich. Ebenso wird niemand auf die Idee kommen, jemanden an einem Weihnachtstag zur Arbeit zu schicken, wenn er nicht in die Kirche geht.

Doch gerade für solche Zwecke sind diese Gedenk- und Feiertage geschaffen und zu Recht vom Gesetz geschützt worden. Wer sie nicht dazu nutzen möchte, dem möge der freie Tag gegönnt sein. Ein jeder möge selbst entscheiden, wie er einen Gedenk- oder Feiertag verbringen möchte. Aber als Ersatz für einen Feiertag oder Gedenktag, der auf ein Wochenende fällt, einen freien Tag zur freien Verwendung zu fordern, das geht vollkommen am Sinn und Zweck solcher Tage vorbei.

Per Gesetz hat jeder Arbeitnehmer die Gelegenheit, solche Tage bei vollem Lohnausgleich in der von ihm gewünschten Art und Weise zu begehen. Alles andere, insbesondere Ausgleichstage zur Erholung der Arbeitnehmer, gehört in das Tarifrecht. Es geht dann aber um die Antwort auf die Frage: wie viele Erholungstage braucht ein Arbeitnehmer?

Schließlich sollte man dabei auch eines nicht außer Acht lassen: In Zeiten wo Menschen mittels modernster Elektronik immer engmaschiger überwacht werden (können), könnte aus dem Recht auf einen Gedenk- und Feiertag auch schnell die Pflicht entstehen, diese Tage ihrem Sinn entsprechend zu verbringen, weil man ansonsten seinen Anspruch auf diesen "freien" Tag verwirkt. Und dies diktatorische Szenario möchte nun wirklich niemand…

— 24. April 2016
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