Immanuel Kant über Amt
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Was den Amtsadel (wie man den Rang einer höheren Magistratur nennen könnte und den man sich durch Verdienste erwerben muß) betrifft, so klebt der Rang da nicht als Eigentum an der Person sondern am Posten, und die Gleichheit wird dadurch nicht verletzt, weil jene ihr Amt niederlegt, sie zugleich den Rang ablegt und unter das Volk zurücktritt.