-
Die Trinkgelage, bei denen ein gelegentlicher Rausch nicht ausgeschlossen sein soll, sind als pädagogische Übungen zu organisieren, welche den Trinkenden zur Ertragung von Lust und Genuß geschickt machen, ihn lehren sollen, in der Befriedigung seiner Begierden Herr seiner selbst zu bleiben.