Platon über Strafe

  • Niemand straft den Missetäter, weil er sich vergangen hat - denn das Geschehene kann er nicht ungeschehen machen -, sondern um des Künftigen willen, auf daß weder der Täter selbst wieder Unrecht tue noch ein anderer, der Zeuge seiner Züchtigung war.

Platon

griechischer Philosoph

* 427 vChr Athen oder Ägina
† 347 vChr Athen

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