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Richard von Weizsäcker über Grundgesetz
Eindeutig klar bleibt nur das Bekenntnis des Grundgesetzes zur Pluralität weltanschaulicher Auffassungen, zur Neutralität gegenüber der Vielfalt religiöser oder areligiöser Leitlinien.
Antrittsrede bei seiner Vereidigung im Deutschen Bundestag in Bonn, 1. Juli 1984