Kants Friedensbegriff

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Immanuel Kant

Immanuel Kants Altersschrift "Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf" wurde 1795 erstmals veröffentlicht und gilt als eines der bekanntesten Werke Immanuel Kants.

Kant unterteilt seine Schrift in 3 wichtige Teile. Den ersten Abschnitt, die sechs Präliminarartikel, den zweiten Abschnitt, die drei Definitivartikel, und den dritten Teil, Zusätze und Anhänge. Die Schrift behandelt fünf größere, relativ selbstständige Themenkreise, die nicht nur Kants Potential als Rechts- und Staatsphilosoph hervorheben, sondern auch sein Potential als politischer Dichter.

Die "Präliminarartikel" wenden sich im Gesamtbild an die Politik, d.h. an ihre Akteure, Staatsoberhäupter, Regierungen und Parlamente. Die Präliminarartikel benennen Rechtsverletzungen, die zum Zweck der Friedensstiftung teils sofort ("strenge Verbotsgesetze") , teils nur möglichst bald ("Erlaubnisgesetze") aufzugeben sind. Sie benennen auch die zweite Möglichkeit, die Theorie, die bis heute nur ein Wunsch ist, einer Kritik an einer zu hastigen Politik, die gerade deswegen fundiert falsche Entscheidungen trifft.

Die "Definitivartikel" skizzieren die Grundzüge einer in drei Teilen – Staatsrecht, Völkerrecht, Weltbürgerrecht – vollständigen Theorie des öffentlichen Rechts. Sie enthalten den Kern der Theorie des Friedens nach Kant, seine moralischen und deshalb auch vorwegnehmende Bedingungen der Möglichkeit. Diese Artikel wenden sich weniger an soziale Systeme sondern mehr und Rechts- und Staatsordnungen und die für sie verantwortlichen Entscheidungsträger, wie Verfassungsgeber und Regierungen sowie die autorisierenden Staatsvölker.

Der erste Zusatz setzt die Theorie des ewigen Friedens fort, auf die moralische Rechtstheorie des Friedens folgt eine teleologische Naturtheorie. Kant entwirft eine Geschichte der Menschheit, die nur von der menschlichen Natur, aber zugleich vom Frieden als Endzweck bestimmt sind. Als Adressaten führt Kant einerseits Rechts- und Staatsordnungen, damit sind soziale Systeme gemeint, andererseits auch Politiker bzw. Politiktheoretiker an, die als Ausrede für Desinteresse an der globalen Friedensordnung nicht ihre Unrealisierbarkeit haben, d.h. ihr Stand als Utopie. Dieser erste Zusatz hat in Kants Werk die Überschrift "Von der Garantie des ewigen Friedens".

Der zweite Zusatz, bekannt als "Geheimer Artikel zum ewigen Frieden", beschäftigt sich mit dem Verhältnis von Philosophie und der Macht der Politik genauso wie der zweiteilige Anhang zum Thema "Moral und Politik". Beide Zusätze lassen sich auf eine Theorie-Praxis-Diskussion ein und beschreiben das Verhältnis zwischen Moral und Politik in Hinsicht auf den ewigen Frieden. Kant richtet diesen zweiten Zusatz und auch den zweiteiligen Anhang sowohl an Politiker, einschließlich die Völker unter den Politikern, als auch an Politiktheoretiker, einschließlich den Philosophen.

Verfasst hat Kant sein Werk in Form eines Friedensvertrages. Er wollte jedoch, wie die meisten Friedensverträge, keinen bestimmten Krieg in einen Frieden auf Zeit überführen, sondern den Krieg in den Frieden.

Die Bedingungen für einen Frieden sind systematisch gesehen im ersten Teil seiner Schrift, den Präliminarartikel, festgehalten. Diese Artikel umfassen Verbote der geheimen Kriegsvorbehalte bei Friedensschlüssen, d.h. bei solchen Verträgen muss jeder Krieg von Anfang ausgeschlossen sein, das Verbot des privatrechtlichen Erwerb von Staaten, der Staatsverschuldung in Beziehung auf äußere Konflikte, d.h. Verschuldung zum Anlass eines Krieges machen, das Verbot der gewaltsamen Einmischung in andere Staaten und das Verbot der ehrlosen Kriegsverhandlungen. In seiner Vorarbeit bezeichnete Kant diese Verbote als negative Mittel. Man muss, wenn man Frieden haben will, auf Mittel verzichten, die den Krieg jederzeit möglich machen könnten, wie z.B. ein immer bereites Heer.

Ein Friede setzt laut Kant voraus, dass alle Ansprüche, die der Staat bis dahin besitzt und die Feindseligkeiten zum Anlass machen könnten, für Null erklärt werden müssen.

Im Bezug auf den ewigen Frieden nennt Kant, dass es als Voraussetzung dafür auch den nicht- ewigen Frieden geben muss, den Frieden auf Zeit oder z.B. den regionalen Frieden. Diese kurzen Phase von Frieden sollen dann "Waffenstillstand" heißen und nicht Frieden.

Wenn der Friede allerdings ewig sein soll, muss der Wille dazu unbedingt gegeben sein.

Um einen weltweiten, ewigen Frieden zu erreichen, muss man Entscheidungen treffen, die allein von der Vernunft geleitet werden und eindeutig nach Gerechtigkeit streben.

Ein solcher Friede ist aus Kants Sicht schwer zu erreichen, eigentlich schon fast utopisch, den ein ewiger und weltweiter Friede sei für Menschen ein unnatürlicher Zustand und müsse erst gestiftet werden. Eine Gewährung für solch einen Frieden ist Sache der Politik, die allerdings immer den Menschen in dem Staat als heilig ansehen müsse auch wenn es der Politik selbst große Anstrengungen kosten mag.

Tom Borg

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