Friedrich Wilhelm III. (Preußen) über Staatsdiener

  • Jeder Staatsdiener hat doppelte Pflicht: Gegen den Landesherrn und gegen das Land. Kann wohl vorkommen, daß die nicht vereinbar sind, dann aber ist die gegen das Land die höhere.

Friedrich Wilhelm III. (Preußen)

preußischer König

* 03.08.1770 Potsdam
† 07.06.1840 Berlin

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