Richard von Weizsäcker über Grundgesetz
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Eindeutig klar bleibt nur das Bekenntnis des Grundgesetzes zur Pluralität weltanschaulicher Auffassungen, zur Neutralität gegenüber der Vielfalt religiöser oder areligiöser Leitlinien.
Eindeutig klar bleibt nur das Bekenntnis des Grundgesetzes zur Pluralität weltanschaulicher Auffassungen, zur Neutralität gegenüber der Vielfalt religiöser oder areligiöser Leitlinien.