Es muß darauf geachtet werden, daß das Grundgesetz nicht mit Methoden geschützt wird, die seinem Ziel und seinem Geist zuwider sind.
Die Verfassung ist weder Orakel noch Motor der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie lebt von Voraussetzungen, die sie selbst nicht schaffen oder erneuern kann.
Eindeutig klar bleibt nur das Bekenntnis des Grundgesetzes zur Pluralität weltanschaulicher Auffassungen, zur Neutralität gegenüber der Vielfalt religiöser oder areligiöser Leitlinien.
Die liberale Idee ist in unserem Grundgesetz lebendig.
Das Grundgesetz ist nicht verhandelbar.
Verfassungsschützer können nicht ständig das Grundgesetz unter dem Arm tragen.
Nicht alles, was vorstellbar ist, darf auch politisch gangbar gemacht werden. Es gelten die Grenzen des Grundgesetzes. Die lassen sich nicht überspringen wie ein Gartenzaun.