Richard von Weizsäcker über Recht
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Leben und Zusammenleben in Freiheit zu ermöglichen, ist die Aufgabe der Verfassung. Ihr Ziel ist nicht, zu gängeln und zu vereinheitlichen. Das Lebenserhaltende ist die Vielfalt. Den höchsten Wert erreicht die Rechtsprechung dann, wenn sie dem Bürger als Paladium seiner Freiheit erfahrbar ist.