Kläger: ein ehemaliger Freund; meist jemand, dem man einen Gefallen erwiesen hat.
Zuerst muss man selbst leben lernen, und dann erst kann man andere beschuldigen.
Wer mit dem Zeigefinger allgemeiner Vorwürfe auf den oder die vermeintlichen Anstifter oder Drahtzieher zeigt, sollte daran denken, daß in der Hand mit dem ausgestreckten Zeigefinger zugleich drei andere Finger auf ihn selbst zurückweisen.
Gewöhnlich ist die Schuldlosigkeit geringer als die Rechtfertigung, der Fehler kleiner als die Beschuldigung und das Übel geringer als die Klage.
Als Angeklagter kann man freigesprochen werden. Als Zeuge auf keinen Fall.
Nicht seien die Ohren Beschuldigenden willfährig; dieser Fehler der menschlichen Natur sei uns verdächtig und bekannt: Was wir ungern hören, glauben wir gern, und bevor wir zu einem Urteil kommen, zürnen wir.
Warum klagen wir andere so gern an und tun es mit solch erbitterter Ungerechtigkeit? Weil die Beschuldigung anderer uns von Verantwortung befreit. Wir meinen, es gehe uns schlecht, nicht weil wir selbst schlecht sind, sondern weil andere die Schuld daran tragen.
Man liebt als Selbsterkenntnis, was man als Anklage hasst.
Keine Anklageschrift kommt ohne Lüge aus.
Vergib dir nicht dein Herz, wenn du zum Pinsel greifst, um Anklage zu erheben.